ALB

Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der Borne Logistik & Speditionsgesellschaft mbH

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung und, soweit diese für die Erbringung logistischer Dienstleistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB neuester Fassung. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Million bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.

Für grenzüberschreitende Sendungen im Straßengütertransport gelten ergänzend die CMR.

Die hier aufgeführten Produkte sind Produkte der CargoLine GmbH & Co. KG. Für den Leistungsrahmen, der sich aus dem jeweiligen Produkt ergibt, sind zusätzlich folgende Regelungen anzuwenden, die vorrangig gelten, sofern sie von den ADSp und den Logistik-AGB abweichen (Stand: Juli 2018).

I. Produktübergreifend

1. Allgemeine Voraussetzungen

  • Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
    Geordnete Verkehrsverhältnisse
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung einschließlich genauer Packstück-Belabelung

2. Allgemeine Ausschlüsse

  • Packstücke > 6 m Länge
  • Sendungsgewicht Deutschland > 3.000 kg und Collogewicht > 2.000 kg; grenzüberschreitend > 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht
  • Wertsachen (Edelsteine, Schmuck, Geld, Chipkarten, Dokumente, Urkunden, Wertpapiere, echte Perlen, Münzen, Wertkarten, Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche und Pelze, Gemälde)
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Temperaturgeführte Güter (Ausnahme: ThermoLine), Tiefkühlgut, leicht verderbliche Güter
  • Tabakwaren, besonders wertvolle und diebstahlgefährdete Konsumgüter
  • Umzugsgut
  • Drogen und Betäubungsmittel
  • Gefahrgut gemäß Anlage 24 des CargoLine-Speditionsleiterhandbuchs wie Klassen 1, 2 (T, TF, TC, TO, TFC, TOC), 4.1 (D, DT, SR2), 5.2 (P2), 6.2, 7 und Abfälle
  • Sonn- und Feiertagszustellung. Bei europa- oder bundesweit nicht einheitlichen Feiertagen gilt die Feiertagsregelung des zustellenden CargoLine-Partners.

Für produktspezifische Ausschlüsse siehe das jeweilige Produkt.

Ein Palettentausch findet ausschließlich für genormte Euro-Flachpaletten oder genormte Euro-Gitterboxen statt. Länder, mit denen ein Palettentausch stattfindet, definiert der auftragnehmende CargoLine-Partner. Eine allgemeine Verpflichtung zum Tausch besteht nicht.

3. Geltungsbereich

NightLine-Premiumprodukte, OrderLine, ServiceLine und B2CLine/B2CLine Plus/B2CLine Premium: Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ausland auf Anfrage.

NightLineEurope Priority, Fix und Receipt: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Weitere Länder auf Anfrage.

Der Geltungsbereich von NightLineEurope NextDay ist durch die jeweils aktuelle Reichweitentabelle festgelegt (siehe Produktbeschreibung).

Als Werktage sind Montag bis Freitag definiert.

II. Produkte

NightLinePlus, NightLine NextDay

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bundesweite Beförderung von Sendungen mit zeitgenauer Zustellung beim Empfänger am folgenden Werktag (Montag bis Freitag) nach der Sendungsübernahme oder gemäß Terminvorgabe (nur NightLinePlus).* Ausland auf Anfrage.
NightLinePlus 8 – Zustellung bis 8 Uhr
NightLinePlus 10 – Zustellung bis 10 Uhr
NightLinePlus 12 – Zustellung bis 12 Uhr
NightLinePlus 18-22 – Zustellung zwischen 18 und 22 Uhr
NightLine NextDay – Zustellung am folgenden Werktag (Montag bis Freitag) innerhalb der üblichen Geschäftszeiten

2. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Separate Avisierung und Kennzeichnung des Speditionsauftrags mit Hinweis auf NightLinePlus 8, 10, 12 oder 18–22 bzw. NightLine NextDay
  • Die Annahmebereitschaft für die Leistungserbringung muss ab 7.30 Uhr gegeben sein (außer NightLinePlus 18–22). Ist der Empfänger während der üblichen Geschäftszeit und bis zum spätestens vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Annahme bereit, werden für die erforderliche zweite Zustellung zusätzliche Kosten in Höhe von 50 Prozent in Rechnung gestellt (Basis: der jeweils aktuelle NightLine-Tarif).

3. Maße und Gewichte

  • Bis max. 3.000 kg Sendungsgewicht und 3 Lademeter, darüber hinaus auf Anfrage.
  • Für NightLinePlus 8 gilt abweichend hiervon Folgendes: maximale Stückgutmaße pro Packstück 2,40 x 1,20 x 2,30 m (L x B x H); maximales Frachtgewicht je Sendung 3.000 kg bzw. pro Packstück max. 2.000 kg, bei Zustellung mit Hebebühne pro Packstück max. 1.000 kg.

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Inselzustellung, Nachnahmen, Schwergut (nur NightLinePlus), Seehäfen, Selbstabholersendungen, Zollgut

5. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Haus.

NightLineFix

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Taggenaue Lieferterminplanung national (Zustellung größer 1 Tag)*, optional mit Zustellung bis 8, 10, 12 oder zwischen 18 und 22 Uhr

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Die Übernahme der Ware muss mindestens 2 Werktage vor dem Zustelltermin liegen, sonst greift das Produkt NightLine NextDay
  • Ab dem fünften Tag kann Lagergeld berechnet werden

3. Maße und Gewichte

Bis 3.000 kg bzw. 3 Lademeter.

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Zollgut

5. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Haus.

ServiceLine

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bundesweit flächendeckender Service frei Verwendungsstelle, Ausland auf Anfrage

2. Nachfolgende Zusatzleistungen können mit dem Produkt ServiceLine nach vorheriger Absprache und gegen Entgelt gebucht werden:

  • Entpacken
  • Transport von Verpackungen (unbehandelte und von Produktrückständen freie Transport- und Umverpackungen) an einen vom Auftraggeber zu bestimmenden Ort
  • Rücknahme zur Verwertung
  • Rückführung an den Hersteller
  • Rückführung von Austauschgeräten, sofern eine schriftliche Beauftragung vom Auftraggeber vorliegt (gemäß § 25 KrW-/AbfG, freiwillige Rücknahme)
  • Abtragen mit 2 Mann

3. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorherige Avisierung und Klärung der Abliefersituation/der Rahmenbedingungen vor Ort durch den zustellenden Betrieb
  • Die Anlieferung muss mit einem geeigneten Fahrzeug (Klärung während des Avisprozesses) und notwendigem Equipment zustellbar sein (Befahrbarkeit und ungehinderte Zufahrt)
  • Rechtzeitige Avisierung des Auftrags an den zuständigen CargoLine-Partner
  • Eindeutige Kennzeichnung der gewünschten Zusatzleistungen auf dem für die Übertragung der Transportdaten verwendeten Medium wie Speditionsauftrag, DFÜ oder Abholavis
  • Korrekte Versender- und Empfängerangabe auf deutlich lesbarem Etikett auf jeder Versandeinheit einer Sendung
  • Bereitstellung der Sendungen zur vereinbarten Abholzeit

4. Maße und Gewichte

Pro Collo sind zulässig (sofern die örtlichen Voraussetzungen bei der Zustellung gegeben sind):

  • Seitenlänge: max. 2,40 m
  • Höhe: max. 2,00 m
  • Einzelgewicht: bis max. 150 kg. Das Collo muss mit einem Hubwagen an die Verwendungsstelle gefahren werden können. Maximale Gewichtsbegrenzung zum Abtragen ohne Möglichkeit des Einsatzes von Hilfsmitteln: 30 kg/Mann und Collo.

5. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Inselzustellung, Zollgut, Güter gemäß Ziffer 3.3 ADSp [Güter gemäß ADR der Klassen 1, 2, 4.1 (Ziffern 21–26), 5.2 (Ziffern 11–20) und 7 (Blätter 5–13) sowie Abfälle zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung gemäß KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) sowie Güter in Tanks und Tankcontainern außer in zugelassenen Versandstücken gemäß ADR], Schwergut

6. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Verwendungsstelle.

ThermoLine

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Qualitätssicherung national durch umfassenden Schutz vor Frost von der Abholung bis zur Zustellung. ThermoLine lässt sich mit folgenden CargoLine-Produkten kombinieren: NightLinePlus 10 (Zustellung bis 10 Uhr), NightLinePlus 12 (Zustellung bis 12 Uhr), ServiceLine Lieferschein.

2. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verladung Montag bis Donnerstag
  • Ein Tag Voravis seitens des Kunden
  • Der Versender hat sicherzustellen, dass die Ware in frostfreiem Zustand zur Verladung bereitsteht (mind. 15 °C).

3. Maße und Gewichte

  • Seitenlänge: max. 1,20 m
  • Breite: max. 1,20 m
  • Höhe: max. 1,60 m
  • Größere Packstücke nach Absprache
  • Umfang einer Sendung: bis 3 Palettenstellplätze (mehr nach Absprache)

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

  • Inselzustellung, Nachnahmen, 48-Stunden-Gebiete, Seehäfen, Sendungsavis beim Empfänger, Verladung an einem Freitag, Zollgut
  • Die Kombination mit den CargoLine-Produkten NightLinePlus 8 (Zustellung bis 8 Uhr), NightLinePlus 18–22 (Zustellung zwischen 18 und 22 Uhr), OrderLine (Beschaffungsaufträge), ServiceLine (außer ServiceLine Lieferschein) sowie mit Fixterminen und allen NightLineEurope-Produkten

5. Frankatur

Zugelassen ist ausschließlich die Frankatur frei Haus.

B2CLine, B2CLine Plus und B2CLine Premium

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Bundesweit flächendeckende Avisierung von online bestellten Waren per SMS und/oder E-Mail

Die Zustellung erfolgt zu vorgegebenen Zeitfenstern

  • frei Bordsteinkante (B2CLine)
  • frei Verwendungsstelle mit einem Mann (B2CLine Plus)
  • frei Verwendungsstelle mit zwei Mann (B2CLine Premium)

Die Abendzustellung (zwischen 17 und 22 Uhr), individuelle Zustelltermine und Sonderdienste können unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden (s. „2. Allgemeine Voraussetzungen“)

Ein Palettentausch ist ausschließlich für genormte Euro-Flachpaletten und nur bei Buchung der Produkte B2CLine Plus und B2CLine Premium möglich. Eine allgemeine Verpflichtung zum Tausch besteht nicht.

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Verfügbarkeit der Ware
  • Für eine Avisierung per E-Mail und/oder SMS muss die E-Mail-Adresse und/oder Handynummer des Empfängers mit den Sendungsdaten übermittelt werden. Andernfalls erfolgt die Avisierung telefonisch, sofern eine Festnetznummer vorliegt
  • Für eine Zustellung am Tag nach der Avisierung (24-Stunden-Service) muss der Empfänger eine Terminbestätigung bis 22 Uhr am Avistag übermitteln. Andernfalls wird der übernächste Werktag angeboten
  • Für die Buchung von Zusatzleistungen und Sonderdiensten wie der Auswahl eines Zustellfensters bei der Bestellung ist die Integration der Avisierungsplattform in den jeweiligen Webshop erforderlich
  • Normale Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege
  • Bereitstellung zur vereinbarten Abholzeit
  • Beanspruchungsgerechte, geeignete und transportsichere Verpackung
  • Korrekte Absenderangabe, Adressierung und Markierung auf allen Packstücken
  • Ordnungsgemäß ausgefüllter Speditionsauftrag
  • Unterfahrbare Packstücke

3. Maße und Gewichte

B2CLine

  • Seitenlänge: max. 2,40 m
  • Collogewicht < 1.000 kg

B2CLine Plus und B2CLine Premium

  • Seitenlänge: max. 2,40 m
  • Höhe max. 2,00 m
  • Collogewicht
    i. max. 150 kg, wenn das Collo mit einem Hubwagen an die Verwendungsstelle gefahren werden kann
    ii. max. 30 kg beim Abtragen durch einen Mitarbeiter ohne die Möglichkeit, Hilfsmittel einzusetzen (nur Hubwagen erlaubt)
    iii. max. 60 kg beim Abtragen durch zwei Mitarbeiter

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

  • Nachträgliche Buchung von Leistungen beim zustellenden CargoLine-Partner
  • Selbstabholersendungen
  • Gefahrgut mit Ausnahme von ADR-klassifizierten Gefahrgütern, die entsprechend der Kleinmengenregelung (LQ = Limited Quantities) in begrenzter Menge verpackt und mit einer gültigen Kennzeichnung versehen sind (ADR Kapitel 3.4.1.)
  • C2C-Sendungen
  • alles außer Neuware
  • Palettentausch bei B2CLine
  • Kombination mit anderen CargoLine-Laufzeitprodukten ausgenommen NightLineFix
  • Verpackungsrücknahme

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich die Frankaturen frei Haus (nur B2CLine) und frei Verwendungsstelle (nur B2CLine Plus und B2CLine Premium).

NightLineEurope NextDay

1. Allgemeine Leistungsbeschreibung

Zustellung von Stückgut innerhalb 1 Tages direkt beim Empfänger in definierten Ländern und Regionen Europas (siehe pdf NightLineEurope_NextDay) – und an weiteren Destinationen nach Absprache*

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Keine Zustellung mit Hebebühne, Entlademöglichkeit muss beim Empfänger gegeben sein
  • Separate Avisierung beim abholenden CargoLine-Partner und Kennzeichnung des Speditionsauftrags mit Hinweis auf NightLineEurope NextDay
  • Die Annahmebereitschaft für die Leistungserbringung muss während der üblichen Geschäftszeiten und bis zum spätestens vereinbarten Zeitpunkt gegeben sein. Ist dies nicht der Fall, werden für die erforderliche zweite Zustellung zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt (Basis: der jeweils aktuelle NightLineEurope-NextDay-Tarif/-Zuschlag)

3. Maße und Gewichte

  • Max. Gewicht je Sendung 1.000 kg
  • Max. Abmessungen je Palette 120 x 100 x 160 cm (L x B x H)
  • Max. 2 Paletten je Sendung
  • Abweichende Maße und Gewichte auf Anfrage

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Beschaffungsaufträge, Zustellung auf Inseln ohne Brückenanbindung, entlegene Ortschaften in alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition), Seehäfen, Selbstabholersendungen, Nachnahmen

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

NightLineEurope Priority

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich
Bevorzugte Beförderung von Waren, somit sichere Zustellung innerhalb der Regellaufzeit in rund 30 Ländern Europas gemäß der individuellen Laufzeitenübersicht im Bestimmungsland und unter Berücksichtigung der definierten Ankunftszeiten und Zeitfensterregelungen von Deutschland nach Europa sowie paneuropäisch zwischen den Vertragspartnern.*

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Separate Avisierung beim abholenden CargoLine-Partner und Kennzeichnung des Speditionsauftrags mit Hinweis auf NightLineEurope Priority
  • Entlademöglichkeit muss beim Empfänger gegeben sein.

3. Maße und Gewichte

  • Seitenlänge: max. 2,40 m
  • Breite: max. 1,20 m
  • Höhe: max. 2,15 m (Frankreich 1,80 m)
  • Bis max. 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht, darüber hinaus auf Anfrage

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

  • Avissendungen, Beschaffungsaufträge, entlegene Ortschaften in alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition), Seehäfen, Selbstabholersendungen, Nachnahmen, Zustellung auf Inseln ohne Brückenanbindung
  • Ergänzende Sonderfahrtregelungen, die auftraggeberseitig ab dem Eingangsdepot veranlasst werden, beinhalten produktseitig keine Entfernungen über 100 km vom jeweiligen Empfangsdepot

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

NightLineEurope Fix

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

Zustellung von Waren in rund 30 Länder Europas an einem bei Beauftragung festgelegten Tag in der nahen Zukunft gemäß der individuellen Laufzeitenübersicht im Bestimmungsland und unter Berücksichtigung der definierten Ankunftszeiten und Zeitfensterregelungen von Deutschland nach Europa sowie paneuropäisch zwischen den Vertragspartnern.*

2. Allgemeine Voraussetzungen

  • Buchbar für Warenlieferungen, deren Zustelltermin 1 bis maximal 5 Werktage über der definierten Regellaufzeit liegt, ansonsten greift das Produkt NightLineEurope Priority.
  • Überschreitet der definierte Fixtermin den fünften Tag der definierten Regellaufzeit, kann Lagergeld berechnet werden.

3. Maße und Gewichte

Bis max. 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht, darüber hinaus auf Anfrage

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Avissendungen, Beschaffungsaufträge, entlegene Ortschaften in alpinen Bergregionen (gemäß Partnerdefinition), Seehäfen, Selbstabholersendungen, Nachnahmen, Zustellung auf Inseln ohne Brückenanbindung

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

NightLineEurope Receipt

1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich

In den definierten Ländern Europas ermöglicht NightLineEurope Receipt dem Kunden bei Zustellung seiner Waren die Ablieferquittung auf dem gesondert überstellten Lieferschein sowohl von Deutschland nach Europa sowie paneuropäisch zwischen den Vertragspartnern.*

2. Allgemeine Voraussetzungen

Lieferscheine sind dem Empfangsdepot gesondert per Mail (PDF) an die festgelegten E-Mail-Adressen bis spätestens 24 Uhr am Verladetag zu übermitteln.

3. Maße und Gewichte

Bis max. 3.000 kg frachtpflichtiges Gewicht, darüber hinaus auf Anfrage

4. Ergänzende produktspezifische Ausschlüsse

Beschaffungsaufträge, Inselzustellung, Seehäfen, Nachnahmen. Abweichende respektive ergänzende Ausschlüsse bedingt durch die Kombination mit weiteren europäischen Produkten sind zu beachten.

5. Frankatur

Zugelassen sind ausschließlich DAP und DDP.

* Erfolgt die Zustellung nicht wie zugesagt, zahlt der Kunde nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Ausnahmen: höhere Gewalt, nicht zeitgerechte Zollabfertigung.